Hausordnung

Die Golfanlage soll unseren Mitgliedern und Gästen zur sportlichen Betätigung, Entspannung und Erholung dienen. Auf Grund ihrer starken Frequentierung bittet der Vorstand um eine rücksichtsvolle und höfliche Verhaltensweise untereinander und Einhaltung gewisser Spielregeln, damit alle Besucher einen ungetrübten Aufenthalt genießen können.

Wir bitten um Beachtung:
 

  1. Die Nutzung der Anlage mit ihren Einrichtungen ist ausschließlich Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern vorbehalten. Dies gilt auch für die Zufahrt zum Golfclub sowie die Parkplätze.
     
  2. Fahrzeuge bitte nur auf den ausgewiesenen bzw. markierten Stellflächen parken. Zufahrten und Sicherheitszonen sind unbedingt freizuhalten.
     
  3. Es ist nicht gestattet, die Anlage/den Parkplatz über die Wedauer Straße anzufahren bzw. zu verlassen.
     
  4. Bitte achten Sie darauf, keine Wertgegenstände in ihren Fahrzeugen zu belassen und diese sicher zu verschließen. Der Club haftet weder für Schäden noch für Verluste an abgestellten Fahrzeugen.
     
  5. Wir bitten darum auf dem Platz und seinem Übungsgelände korrekte Kleidung zu tragen. Schuhe mit Metall-Spikes sind im gesamten Clubbereich untersagt.
     
  6. Die Reinigung von Golfschlägern, Taschen sowie Schuhen darf nur außerhalb des Clubhauses an unserer Reinigungsanlage neben dem Abgang zum Caddyraum erfolgen.
     
  7. In den Umkleideräumen bzw. Dusch- und Waschräumen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Clubhandtücher sind nur für Dusch- und Waschzwecke zu verwenden.
     
  8. In den Caddyschränken für Elektrotrolleys darf nur ein Ladegerät angeschlossen sein (Überlastungs- bzw. Brandgefahr).
     
  9. Hunde sind weder auf dem Platz, noch auf seinen Übungseinheiten gestattet. Im Restaurant sowie auf der Terrasse sind Hunde erlaubt. Dort müssen Hunde an der Leine geführt werden.
     
  10. Das Rauchen ist im Clubhaus einschließlich Sekretariat untersagt. Lediglich auf der Terrasse darf geraucht werden, solange es die Gesetzgebung noch zulässt.
     
  11. Bitte stellen Sie ihr Mobiltelefon im Restaurant auf lautlos und vermeiden Sie das Telefonieren in diesem Bereich.
     
  12. Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Der Club haftet weder für Schäden noch für Unfälle.
     
  13. Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind für Jugendliche gemäß dem „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ auf der gesamten Anlage untersagt.
     
  14. Der Golfclub übernimmt keine Haftung für eventuell abhanden gekommene Garderobe oder sonstige Gegenstände.
     
  15. Der Vorstand hat das Hausrecht gegenüber den Clubmitgliedern, Gästen sowie Mitarbeitern.
     

Der Vorstand

Unsere Partner

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Wir freuen uns auf Sie!