Platzregeln für Hunde
Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz des GC Mülheim an der Ruhr e.V. ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet und unterliegt klar definierten Regeln, um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs sowie die Rücksichtnahme auf andere Spielerinnen und Spieler zu gewährleisten.
Grundvoraussetzung für das Mitführen eines Hundes ist dessen uneingeschränkter Grundgehorsam. Der Hund muss gängige Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und „Fuß“ sicher befolgen können, um eine störungsfreie Golfrunde zu ermöglichen. Vor jeder Runde ist die Mitnahme eines Hundes im Sekretariat anzumelden. Bei einer elektronischen Buchung über das Online-System ist die Begleitung durch einen Hund ebenfalls anzugeben, sodass mögliche Mitspieler entsprechend informiert sind.
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich nur montags und nicht an Turniertagen erlaubt. Hunde sind während des gesamten Aufenthalts auf dem Golfplatz stets an der Leine zu führen, wobei sowohl Kurz- als auch Schleppleinen zulässig sind. Pro Flight darf nur ein Hund mitgeführt werden.
Während des Spiels muss der Hund bei Abschlägen und Annäherungsschlägen stets am Bag oder Trolley verbleiben. Ein Betreten von Abschlägen, Grüns und Bunkern durch den Hund ist nicht gestattet. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass der Hund mindestens zehn Minuten ruhig und ohne Bellen am Trolley oder Bag verweilen kann – etwa während der Spieler sich auf dem Grün befindet oder nach einem Ball sucht.
Die Mitnahme von Kotbeuteln ist verpflichtend. Sämtliche Hinterlassenschaften des Hundes sind auf dem gesamten Gelände umgehend zu entfernen. Die Entsorgung hat ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Mülleimern an der Hütte von Loch 1 oder an der Hütte von Loch 6/12 zu erfolgen.
Der Halter übernimmt die volle Haftung für jegliche durch den Hund verursachte Schäden an Personen oder Material. Bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln kann ein dauerhaftes Platzverbot für den betreffenden Hund ausgesprochen werden.
Der Vorstand